Es werden bei der Wanderung alkoholische Getränke angeboten und es handelt sich bei den Wanderwegen auch um Feld- und Waldwege. Daher sind folgende Punkte zu beachten:
- Alle Teilnehmer müssen über 18 Jahre sein
- Die Wein-/Bierwanderer sind selbst verantwortlich und müssen sich an die Verkehrsregeln halten
- Die Teilnehmer übernehmen straf- oder zivilrechtliche Verantwortung bei etwaigen Unfällen
- Die Teilnehmer fit genug, um Wanderungen mit ca. 7km und 200 Höhenmetern gehen zu können
- Die Teilnehmer müssen auf den Wegen bleiben und dürfen nicht über bewirtschaftete Felder laufen
- Es darf kein Müll in der Natur abgeladen werden